Annahmeverzugslohn kann ohne ernsthafte Bewerbungsbemühungen wegfallen
Warum der Annahmeverzugslohn entfallen kann, wenn der Arbeitnehmer sich nicht sorgfältig bewirbt. In einem schon etwas älteren Urteil hat das Landesarbeitsgericht Berlin‐Brandenburg entschieden, dass der Anspruch auf Annahmeverzugslohn bei unwirksamen Kündigungen zwar besteht, jedoch auf 0 reduziert werden kann, wenn der Arbeitnehmer es während einen Kündigungsschutzprozesses böswillig unterlässt, sich ernsthaft um einen Zwischenverdienst zu bemühen. Der…
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