Kündigungsgrund rote Arbeitshose
Weigert sich Arbeitnehmer beharrlich, bei der Arbeit die durch seine Arbeitgeberin in einer Kleiderordnung angeordnete rote Arbeitshose zu tragen, kann dies einen Grund für eine fristgemäße Kündigung darstellen. In diesem Sinne hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden. (Landesarbeitsgericht Düsseldorf – Urt. v. 21.05.2024, Az.: 3 SLa 224/24) Grundsätzliches Direktionsrecht des Arbeitgebers Im Rahmen des Direktionsrechtes kann der…
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