Personalvertretung muss sich nicht auf Webinar vertrösten lassen
Betriebsräte haben nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Anspruch auf für die Betriebsratsarbeit erforderliche Schulungen. Deren Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen. Davon können Übernachtungs‐ und Verpflegungskosten für ein auswärtiges Präsenzseminar auch dann erfasst sein, wenn derselbe Schulungsträger ein inhaltsgleiches Webinar anbietet. So hat das Bundesarbeitsgericht entschieden und in einer kurzen Pressemitteilung veröffentlicht. Grundsätzliches Schulungsmaßnahmen für Betriebsratsmitglieder…
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