Eine sogenannte betriebliche Übung ist eine Anspruchsgrundlage, die nicht ausdrücklich niedergeschrieben ist, sondern in der regelmäßigen Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen besteht, aus denen der Arbeitnehmer schließen kann, dass ihm eine bestimmte Leistung oder Vergünstigung auf Dauer eingeräumt sein sollen. Es ist darauf abzustellen, wie ein besonnener Arbeitnehmer die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verstehen durfte. Der Arbeitnehmer muss im Zweifelsfall beweisen, welchen Umfang die betriebliche Übung hat.