Keine Urlaubsgewährung durch Anrechnung arbeitsfreier Zeiten
Indem er tatsächliche arbeitsfreie Zeiten in unbestimmter Länge mit dem Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers verrechnet, erfüllt der Arbeitgeber nicht stets die Gewährung des gesetzlichen Urlaubes. Dies gilt selbst dann, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf solch ein Vorgehen geeinigt haben. Denn es fehle an einer unwiderruflichen Freistellung. Eine Urlaubsgewährung kann auch nicht dadurch nachgeholt werden, dass…
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