Geringere Abfindung für baldige Rentner

Abfin­dungs­kür­zungen für rentennahe Beschäf­tigte sind zulässig Gemäß einem neuen Urteil des Landes­ar­beits­ge­richts Nürnberg, das kürzlich bekannt wurde, ist es nun rechtens, dass zukünftige Rentner in einem Sozialplan eine geringere Abfindung erhalten als andere Mitar­beiter. In dem betref­fenden Fall hatte der Betriebsrat mit dem Arbeit­geber einen Sozialplan verhandelt, da ein größerer Perso­nal­abbau anstand. Die Abfin­dungen für…
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27. April 2023 0