Kündigungsgrund rote Arbeitshose

Weigert sich Arbeit­nehmer beharrlich, bei der Arbeit die durch seine Arbeit­ge­berin in einer Kleider­ordnung angeordnete rote Arbeitshose zu tragen, kann dies einen Grund für eine frist­gemäße Kündigung darstellen. In diesem Sinne hat das Landes­ar­beits­ge­richt Düsseldorf entschieden. (Landes­ar­beits­ge­richt Düsseldorf – Urt. v. 21.05.2024, Az.: 3 SLa 224/24) Grund­sätz­liches Direk­ti­ons­recht des Arbeit­gebers Im Rahmen des Direk­ti­ons­rechtes kann der…
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21. Juni 2024 0